Allgemeine Geschäftsbedingungen

für
Peter Viekau / PV Events

Stand: 03 / 2026


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Peter Viekau / PV Events
Rungestraße 9
01217 Dresden

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und dem Auftraggeber über Dienstleistungen in den Bereichen Event-, Musik-, Medien- und Content-Produktion (z. B. DJ-Leistungen, Video- und Medienproduktionen).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere:

DJ-Leistungen und musikalische Begleitung von Veranstaltungen

medienbezogene Dienstleistungen (z. B. Videoaufnahmen, Postproduktion, Medienerstellung)

begleitende organisatorische und technische Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.


§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer die Buchung in Textform bestätigt.


§4 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert berechnet.


§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass:

dem Auftragnehmer sowie ggf. eingesetzten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig vor Leistungsbeginn Zugang zum Veranstaltungs- bzw. Einsatzort gewährt wird, um einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau sowie die Vorbereitung der Leistung zu ermöglichen,

am Einsatzort ein geeigneter und sicherer Arbeits- und Stellplatz zur Verfügung steht,

eine funktionsfähige Stromversorgung in ausreichender Kapazität und in zumutbarer Entfernung zum Arbeits- bzw. Technikplatz bereitgestellt wird, sofern diese für die Leistungserbringung erforderlich ist,

behördliche, örtliche oder vertragliche Genehmigungen (z. B. Zutritt, Nutzung von Räumen, Nutzung von Flächen) rechtzeitig vorliegen.

Sofern die Leistung im Rahmen einer Veranstaltung erfolgt, sorgt der Auftraggeber außerdem für angemessene Rahmenbedingungen während der vereinbarten Einsatzzeit (z. B. Zugang zu sanitären Einrichtungen und – soweit branchenüblich – eine angemessene Versorgung mit alkoholfreien Getränken).

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.


§6 Durchführung der Leistung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und ist in der Ausgestaltung der Durchführung frei, soweit keine ausdrücklich vereinbarten Vorgaben bestehen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.


§7 Termine und Leistungserbringung

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, technische Defekte, höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse) zu Verzögerungen oder Einschränkungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, soweit dies zumutbar ist.


§8 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Änderungen oder Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss gewünscht werden und nicht Teil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert vergütet.

Soweit Medien- oder Videoleistungen betroffen sind, sind – sofern nicht anders vereinbart – bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.


§9 Stornierung durch den Auftraggeber

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Pauschalen:

bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars

bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

weniger als 7 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars

Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§10 Ausfall des Auftragnehmers

Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) nicht durchführen, wird er sich bemühen, eine geeignete Ersatzperson zu stellen.

Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


§11 Nutzungsrechte an Medieninhalten

(nur bei Medien-, Foto- oder Videoleistungen)

Soweit im Rahmen des Auftrags Foto-, Video- oder sonstige Medieninhalte erstellt werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.


§12 Eigenwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandenes Bild-, Video- oder Tonmaterial zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Showreel) zu verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen von erkennbaren Personen für die Nutzung zu Referenz- und Werbezwecken vorliegen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer eingeholt werden.


§13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


§14 Gewährleistung

Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Subjektive Vorstellungen, geschmackliche Bewertungen oder persönliche Erwartungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.


§15 Aufbewahrung von Daten und Projektmaterial

Eine Aufbewahrung von Rohdaten, Projektdateien oder sonstigem Arbeitsmaterial erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Archivierung.


§16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§17 Gutscheinregelung (nur für Aktions- oder Geschenkgutscheine)

(1) Vom Auftragnehmer ausgegebene Gutscheine werden ausschließlich unentgeltlich im Rahmen von Werbe- oder Kulanzaktionen ausgegeben. Ein Anspruch auf den Erwerb von Gutscheinen besteht nicht.

(2) Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

(3) Gutscheine sind nur innerhalb des auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitszeitraums einlösbar. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein ersatzlos.

(4) Gutscheine sind nicht mit anderen Rabattaktionen oder Sonderkonditionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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